Seit dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Es verpflichtet viele private Anbieter digitaler Dienstleistungen dazu, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Während barrierefreie Webgestaltung bisher vor allem für öffentliche Stellen verpflichtend war, gilt sie nun auch für viele Unternehmen, Dienstleister und Shops. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Abmahnungen und Bußgelder, sondern auch einen erheblichen Vertrauensverlust bei Nutzern.
Barrierefreiheit bedeutet im digitalen Raum, dass Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Das umfasst beispielsweise kontrastreiche Gestaltung, Vorlesefunktion, klare Struktur, Tastaturbedienbarkeit und semantisch korrekt aufgebauten Code. Auch Menschen mit temporären Einschränkungen oder älteren Geräten profitieren davon.
Pflicht zur Barrierefreiheit besteht ab 2025 unter anderem für Betreiber von Online-Shops, digitalen Kundenportalen, Buchungs- und Zahlungsdiensten sowie anderen kommerziellen Plattformen. Die rechtliche Grundlage bildet dabei die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), die durch das BFSG in deutsches Recht überführt wurde. Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind derzeit von der Regelung ausgenommen – jedoch sollten sie mittelfristig ebenfalls barrierefreie Standards anstreben, um benutzerfreundlich und zukunftssicher zu bleiben.
Für Website-Betreiber bedeutet das konkret: Es reicht nicht, nur ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Die technische und inhaltliche Gestaltung der gesamten Seite muss barrierefreie Prinzipien berücksichtigen. Orientierung bieten dabei die internationalen Richtlinien WCAG 2.1 sowie die deutsche BITV 2.0. Diese enthalten detaillierte Anforderungen, die von der Farbwahl über Navigation bis hin zur Struktur des Quellcodes reichen.
Der Umsetzungsaufwand variiert je nach Art, Umfang und technischer Basis der Seite. Für Agenturen und Webdienstleister bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Kundenseiten systematisch auf Barrierefreiheit zu prüfen und frühzeitig nachzubessern. Wer erst 2025 reagiert, riskiert Zeitdruck, Qualitätseinbußen und rechtliche Komplikationen.
Zertifizierungen wie durch OVILON können dabei helfen, Barrierefreiheit sichtbar und überprüfbar zu machen – im Sinne der Nutzer, der Gesetzgebung und der digitalen Verantwortung. Zwar ersetzt ein Siegel keine juristische Beratung, es dokumentiert jedoch den ernsthaften Umgang mit gesetzlichen Anforderungen und schafft Vertrauen auf Seiten der Besucherinnen und Besucher. Denn digitale Barrierefreiheit ist ab 2025 nicht mehr nur eine Empfehlung – sie wird zur Pflicht.