Das OVILON-Zertifikat wird ausschließlich auf Basis klar definierter, rechtlich fundierter und regelmäßig überprüfter Kriterien vergeben. Diese Standards dienen der Sicherstellung von Datenschutz, rechtlicher Transparenz, technischer Zuverlässigkeit und nutzerfreundlicher Zugänglichkeit – insbesondere für geschäftlich genutzte Websites im deutschsprachigen Raum.
Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch qualifizierte OVILON-Prüfer auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben, aktueller Rechtsprechung sowie etablierter Normen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die verbindlichen Voraussetzungen zur Ausstellung und Aufrechterhaltung des OVILON-Siegels.
1. Datenschutz & DSGVO-Konformität
Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausstellung des OVILON-Zertifikats. Es werden folgende Punkte kontrolliert:
- Datenschutzerklärung nach Art. 13 & 14 DSGVO:
Die Datenschutzerklärung muss vollständig, leicht auffindbar und in klarer Sprache verfasst sein. Inhalte wie die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Empfänger personenbezogener Daten, Speicherdauer, Betroffenenrechte sowie Hinweise zur Datenübermittlung in Drittstaaten sind zwingend erforderlich. - Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO):
Falls gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei mehr als 20 Personen mit Datenzugriff oder Kerntätigkeiten in der Datenverarbeitung), muss ein DSB benannt und dessen Kontaktdaten veröffentlicht sein. - Cookie-Zustimmungssystem (Consent Management):
Der Einsatz von Cookies, insbesondere zu Tracking- oder Marketingzwecken, erfordert ein technisch sauberes und rechtlich wirksames Einwilligungsmanagement gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 TTDSG. OVILON erkennt ausschließlich Zustimmungsdienste an, die eine echte Auswahl (inkl. Ablehnung) ermöglichen. - Sicherheitsstandards:
Die Datenübertragung muss durch ein gültiges SSL/TLS-Zertifikat verschlüsselt sein. HTTPS ist verpflichtend.
2. Rechtliche Mindestanforderungen
Eine Website muss sämtliche rechtlich vorgeschriebenen Inhalte und Pflichtangaben enthalten. Hierzu zählen insbesondere:
- Impressum gemäß § 5 TMG / § 18 MStV
Vollständig, stets zugänglich und korrekt ausgefüllt – inkl. Angaben zu Verantwortlichen, Rechtsform, Kontaktdaten und ggf. USt-ID. - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Falls verwendet, müssen AGB transparent, eindeutig und widerspruchsfrei formuliert sein. - Widerrufsrecht & Rückgabeinformationen
Bei B2C-Verträgen müssen Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB klar formuliert und leicht auffindbar sein. - Rechtssicherer Checkout-Prozess
Bei Online-Shops prüfen wir den Bestellvorgang nach § 312j BGB – insbesondere Bestellübersicht, Buttonbeschriftung („zahlungspflichtig bestellen“), Pflichtinformationen vor Vertragsabschluss und klare Preisangaben. - Korrekte Darstellung von Zahlungsmethoden
Alle angebotenen Zahlungsarten müssen verständlich, transparent und vollständig aufgeführt sein – inklusive möglicher Zusatzkosten.
3. Technische & funktionale Sicherheit
- HTTPS-Verschlüsselung
Der durchgängige Einsatz eines aktuellen TLS-Zertifikats ist obligatorisch. Websites ohne vollständige HTTPS-Verschlüsselung können nicht zertifiziert werden. - Allgemeine Performance & Codequalität
Die Seite muss funktional stabil, mobiloptimiert und mit semantisch sauberem HTML strukturiert sein. Die Verwendung valider Alt-Texte für Bilder, korrekte Überschriften-Hierarchie sowie strukturierte Metadaten ist Bestandteil der OVILON-Basisprüfung.
4. Barrierefreiheit (gesetzliche Verpflichtung seit 2025)
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Dies verpflichtet private Anbieter digitaler Dienstleistungen – insbesondere Online-Shops und Serviceportale – zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.
Folgende Anforderungen fließen in die OVILON-Prüfung ein:
- Grundlagen nach WCAG 2.1 & BITV 2.0:
Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Inhalten. - Technische Umsetzung:
Einsatz von Alternativtexten, Tastaturbedienbarkeit, ausreichender Farbkontrast, klare Navigationsstrukturen, Responsive Design, semantisch korrekte Auszeichnung von Überschriften, Formularfeldern und Links. - Rechtliche Nachweispflicht:
Betroffene Betreiber müssen ab 2025 nachweisen können, dass ihre Webpräsenz barrierefrei gestaltet ist – andernfalls drohen Bußgelder und Abmahnungen. OVILON unterstützt Partneragenturen bei der Konformitätsprüfung.
5. Vertrauenswürdigkeit & Bewertungsstruktur
Verbraucherschutz und Vertrauenswürdigkeit stehen im Fokus. Die OVILON-Prüfung umfasst:
- Echte Bewertungen über anerkannte Drittplattformen:
(z. B. Google, Trusted Shops, ProvenExpert). Fake-Bewertungen oder manipulierte Bewertungsanzeigen führen zum Ausschluss. - Kontaktwege & Reaktionszeiten:
Der Nutzer muss klar erkennen können, wie er das Unternehmen erreicht – inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kontaktformular. - Transparenz im Bestellprozess:
Preise, Versandkosten, Lieferzeiten und Widerrufsbedingungen müssen vollständig und korrekt aufgeführt sein.
Hinweis zur fortlaufenden Kontrolle
Das OVILON-Zertifikat ist kein statisches Gütesiegel. Jede zertifizierte Website wird monatlich automatisiert überprüft und bei Verdacht auf Verstöße zusätzlich manuell kontrolliert. Abweichungen führen zu:
- temporärer Aussetzung des Siegels
- Rückstellung mit Nachbesserungsfrist
- oder im Wiederholungsfall zur endgültigen Aberkennung
Zertifizierte Agenturen erhalten Benachrichtigungen über ihr OVILON-Dashboard.